Waldorf Campus Salzburg

Kontoverbindung:

Neue Kontoverbindung ab 26.05.2026

Bitte beachten Sie, dass sich unsere Kontoverbindung aufgrund der Fusionierung der Sparkasse Salzburg mit der Erste Bank ab dem 26.05.2026 ändert.

Salzburger Sparkasse

IBAN: AT49 2011 1501 5094 8400
BIC: GIBAATWWXXX

Anfahrt

So kommen Sie zu uns

Denken Sie beim Besuch unserer Schule an die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und an die Möglichkeit von Fahrgemeinschaften.
Begleitpatenschaften durch ältere Schüler*innen bringen jüngere Schüler*innen sicher ans Ziel.

Öffentliche Verkehrsmittel
Obus Linie 4, Haltestelle Maierwiesweg (Ende Kernzone) oder Mayrwies Ortsmitte
Postbus Linien 130, 131, 140 Haltestelle „Mayrwies“

Mit dem Fahrrad
Nutzen Sie auch die unmittelbare Nähe des Radwegs Salzburg – Hallwang

Mit dem Auto
Von der A1:
Autobahnabfahrt Nord folgen Sie dem Straßenverlauf Richtung Landstraße – Bachstraße – Linzer Bundesstraße – Mayrwies
Autobahnabfahrt Eugendorf nach links abbiegen in Salzburger Straße – am Kreisverkehr Salzburger Straße die dritte Ausfahrt B1 – weiter auf B1 durch das  Ortsgebiet – weiter durch den Ortsteil Mayrwies – auf Höhe Supermarkt „Hofer“ rechts abbiegen: Waldorfstraße

Von der Stadt Salzburg:
An der Sterneck-Kreuzung einbiegen in B1, Linzer Bundesstraße – dem Straßenverlauf für rund 3, 5 km folgen – auf Höhe Supermarkt „Hofer“ nach links  abbiegen: Waldorfstraße

Parken am Waldorf Campus

Der Waldorfbildungsverein Salzburg freut sich über eine vereinsfreundliche Parkplatz-Lösung am Waldorf Campus Salzburg. Ein vorteilhafter Pachtvertrag schafft nun die Möglichkeit der Parkplatz-Bewirtschaftung zugunsten des Waldorfbildungsvereins Salzburg. Eine moderne Schrankenanlage am Parkplatz Odeïon wird nun ab 1. Mai kostenpflichtig in Betrieb genommen.

Dauerparkkarten

Kauf gegen Barzahlung im Sekretariat, Fr. Lederer, Mo–Do 8–15 Uhr

Schuljahr 2025/26 (laufend)
€ 35,–
Schuljahr 2026/27 (gesamt)
€ 70,–
Kaution (einmalig)
€ 20,–

Kurzparken

Direkt am Schranken, nur bargeldlos — Maestro, Mastercard, Visa

30 Minuten
kostenfrei
Jede weitere Stunde
€ 1,–
Tageshöchsttarif
€ 6,–

Ein 24-Stunden-Hilfesupport ist an Ausfahrtsschranken eingerichtet.

Die Benützung des Parkplatzes und der Schrankenanlage ist an sich selbsterklärend einfach gestaltet. Für alle Fälle gibt es klare und unterstützende Anweisungen direkt an der Schrankenanlage bei der Einfahrt und der Ausfahrt.

Wir freuen uns auf ein geordnetes und vereinsfreundliches Parken auf unserem Parkplatz.

Das Wichtigste aus den Nutzungsbestimmungen
  • Vertrag mit der Einfahrt: Mit der Einfahrt kommt der Nutzungsvertrag zustande. Wer die Bestimmungen nicht annehmen möchte, kann unmittelbar nach der Einfahrt kostenfrei wieder ausfahren.
  • Keine Bewachung, keine Verwahrung: Der Parkplatz wird nicht bewacht. Für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte wird nicht gehaftet; Personenschäden sind davon ausgenommen.
  • Nur markierte Stellplätze: Bitte ausschließlich innerhalb der markierten Flächen parken. Behindertenstellplätze dürfen nur mit gültigem, gut sichtbarem Parkausweis gemäß § 29b StVO benützt werden.
  • StVO gilt sinngemäß: Am gesamten Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung sinngemäß, die Geschwindigkeitsbeschränkung ist einzuhalten.
  • Verboten sind: Rauchen, offenes Feuer und Licht, Wartungs- und Reparaturarbeiten, das Lagern von Gegenständen, das Verteilen von Werbematerial sowie das Befahren mit Skateboard, Roller oder Inlineskates.
  • Parkdauer: Die Höchstparkdauer beträgt 30 Tage. Wird ein Fahrzeug länger als 14 Tage durchgehend abgestellt, sind dem Betreiber Kontaktdaten bekanntzugeben.
  • Parkberechtigung verloren? Bitte sofort melden — es gilt der Ersatztarif laut Aushang.
  • Schäden: Beschädigungen an anderen Fahrzeugen oder an Betriebs­ein­richtungen sind vor der Ausfahrt zu melden.
  • Bildaufzeichnung: Zum Schutz der Anlage und zur Kennzeichen­erkennung werden Bildaufzeichnungen eingesetzt — gemäß DSGVO sowie §§ 12 und 13 DSG. Sie dienen nicht der Bewachung der Fahrzeuge.
  • Im Brandfall: Feuerwehr unter 122 verständigen und die Hinweisschilder vor Ort beachten.

Diese Übersicht ist eine Zusammenfassung. Verbindlich sind ausschließlich die vollständigen Nutzungsbestimmungen.

Nutzungsbestimmungen Parkplatz Odeïon (PDF)

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