Förderungen und Beihilfen

Auf dieser Seite finden Sie Förderungen und Beihilfen des Landes Salzburg bzw. des Bildungsministeriums.

Land Salzburg

Förderung von Schulveranstaltungen

Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen im Bundesland Salzburg, wobei eine nach Familiengröße unterschiedliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Diese errechnet sich aus den Einkünften jener drei Kalendermonate, die der Antragstellung vorangehen.
Gefördert werden Schulveranstaltungen jeglicher Art. Die Förderung des Landes Salzburg wird nur auf Antrag gewährt und gilt für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Alle weiteren Informationen bzüglich der Fördervoraussetzungen und das entsprechenden Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Schul- und Heimbeihilfe

Österreichische Staatsbürger/innen, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben.

Alle weiteren Informationen bzüglich der Fördervoraussetzungen und das entsprechenden Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: