Konflikte zwischen Schüler*innen/ Eltern und Lehrer*innen 

Erste Ansprechperson bei Rückmeldungen, Kritik, Fragen sind die involvierten Lehrer*innen selbst. Zu einem Einzelgespräch können Eltern eine Vertrauensperson aus der Schulgemeinschaft (z.B. die Elternvertreterin/den Elternvertreter der Klasse) hinzuziehen. 

Allfällige Vereinbarungen zwischen den Eltern und der Lehrperson bitte schriftlich festhalten, beiderseits unterschreiben und beiden Seiten aushändigen. Die E-Mailadressen und die Sprechzeiten der Lehrkräfte findet man auf der Homepage. 

Sollte ein Gespräch mit z.B. Fachlehrer*innen nicht möglich sein oder die Konfliktsituation nicht zufriedenstellend lösen, werden im nächsten Schritt die Klassenlehrer*innen hinzugezogen. Sind diese Konfliktpartei, kann die Schulleitung um Hilfe gebeten werden. 

Vereinbarungen zwischen Eltern und Lehr-personen bitte wiederum schriftlich festhalten, unterschreiben und beiden Seiten zur Verfügung stellen.

Konflikte zwischen einer Klasse und Lehrer*innen 

Probleme, die eine Klasse betreffen, werden im Rahmen eines Elternabends besprochen. Für alle Beteiligten ist es fruchtbar, ein vorbereitetes Gespräch zu den erarbeiteten Sorgenpunkten zu führen, welche daher nach Möglichkeit bereits im Vorfeld zu sammeln sind. Das Hinzuziehen einer moderierenden, externen Person ist möglich. 

Folgende Punkte sollen beachtet werden: 

* Formulieren, worum es geht
* Gemeinsam feststellen, ob es Handlungsbedarf gibt
* Sprecher*innen benennen (zum Beispiel Elternvertreter*innen der Klasse)
* Vereinbarungen treffen über Ziel und Zeitrahmen der zu führenden Gespräche
* Klare Absprachen treffen, auch darüber, dass in einem gewissen Zeitabstand die Entwicklung in diesem Bereich wieder angeschaut werden soll
* Die Vereinbarungen schriftlich festhalten

Konflikte in einer Klasse/ zwischen Klassen

Konflikte unter Schüler*innen gehören zunächst in die Zuständigkeit der Klassenlehrer*innen, bzw. Tutor*innen. Möchten Schüler*innen sich nicht an diese wenden, können sie auch eine Lehrperson ihres Vertrauens um Hilfe bitten. 

Bei gravierenden Problemen wird in diesem Fall vielleicht auch Hilfe in Anspruch genommen (siehe Punkt Mobbing).

Mobbing

Schüler*innen wie Eltern müssen die Gewissheit eines absoluten Vertrauensschutzes haben. Eine Bearbeitung von Mobbingfällen wird immer mit den betroffenen Schüler*innen abgesprochen. Eltern von Mobbing be-troffenen Schülerin*innen sowie auch diese selbst können sich an die Klassenlehrer*innen oder Lehrer*innen ihres Vertrauens wenden. In solchen Fällen wird in der Regel mit den betroffenen Klassen gearbeitet. Unterstützung bekommt die Schule hierbei durch Kooperation mit dem Friedensbüro und anderen Fachkräften im Bereich gewaltfreie Kommunikation bzw. durch Supervision der Lehrkräfte. 

Die Momo-Gruppe

Die Momo Gruppe (Kompetenzzentrum für aufrichtige Kommunikation) versteht sich als Nährboden für das Wachstum und die Verbreitung von Fähigkeiten, wie einfühlsames, empathisches Zuhören und aufrichtiges, wertschätzendes Kommunizieren. Die Momo-Gruppe besteht aus einer wachsenden Anzahl von ehrenamtlichen Eltern, Mitarbeiter*innen und Schüler*nnen unserer Schule und der Waldorfkindergärten Salzburg. Wir hören aufmerksam und vorbehaltlos zu, um das, was als wertvolle Botschaft unter jedem Konflikt liegt, ans Licht zu lassen.

Momo Gespräche können unterstützen

  • bei Bedenken oder aufkeimender Unzufriedenheit
  • bei aktuellen Konflikten oder Schwierigkeiten
  • bei Unsicherheit und als Vorbereitung auf schwierige Gespräche oder Entscheidungen
  • wenn Sie sich unverstanden und mit Ihrem Anliegen alleine gelassen fühlen

Wie gehe ich vor, wenn ich ein Gespräch möchte?

Wenn Sie mit “Momos” sprechen möchten, dann emailen Sie bitte an .

Verschwiegenheit, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität

Das Gespräch mit einem Mitglied der Momo-Gruppe bleibt vertraulich, es werden keinerlei Informationen weitergeleitet. Sie entscheiden, wie Sie nach einem Momo-Gespräch vorgehen möchten. Ausgewählte Fälle werden innerhalb der Gruppe supervisorisch aufgearbeitet, stets unter Wahrung der Anonymität der Anliegenträger*innen.