Konflikte zwischen Schüler*innen/ Eltern und Lehrer*innen
Erste Ansprechperson bei Rückmeldungen, Kritik, Fragen sind die involvierten Lehrer*innen selbst. Zu einem Einzelgespräch können Eltern eine Vertrauensperson aus der Schulgemeinschaft (z.B. die Elternvertreterin/den Elternvertreter der Klasse) hinzuziehen.
Allfällige Vereinbarungen zwischen den Eltern und der Lehrperson bitte schriftlich festhalten, beiderseits unterschreiben und beiden Seiten aushändigen. Die E-Mailadressen und die Sprechzeiten der Lehrkräfte findet man auf der Homepage.
Sollte ein Gespräch mit z.B. Fachlehrer*innen nicht möglich sein oder die Konfliktsituation nicht zufriedenstellend lösen, werden im nächsten Schritt die Klassenlehrer*innen hinzugezogen. Sind diese Konfliktpartei, kann die Schulleitung um Hilfe gebeten werden.
Vereinbarungen zwischen Eltern und Lehr-personen bitte wiederum schriftlich festhalten, unterschreiben und beiden Seiten zur Verfügung stellen.
Konflikte zwischen einer Klasse und Lehrer*innen
Probleme, die eine Klasse betreffen, werden im Rahmen eines Elternabends besprochen. Für alle Beteiligten ist es fruchtbar, ein vorbereitetes Gespräch zu den erarbeiteten Sorgenpunkten zu führen, welche daher nach Möglichkeit bereits im Vorfeld zu sammeln sind. Das Hinzuziehen einer moderierenden, externen Person ist möglich.
Folgende Punkte sollen beachtet werden:
* Formulieren, worum es geht
* Gemeinsam feststellen, ob es Handlungsbedarf gibt
* Sprecher*innen benennen (zum Beispiel Elternvertreter*innen der Klasse)
* Vereinbarungen treffen über Ziel und Zeitrahmen der zu führenden Gespräche
* Klare Absprachen treffen, auch darüber, dass in einem gewissen Zeitabstand die Entwicklung in diesem Bereich wieder angeschaut werden soll
* Die Vereinbarungen schriftlich festhalten
Konflikte in einer Klasse/ zwischen Klassen
Konflikte unter Schüler*innen gehören zunächst in die Zuständigkeit der Klassenlehrer*innen, bzw. Tutor*innen. Möchten Schüler*innen sich nicht an diese wenden, können sie auch eine Lehrperson ihres Vertrauens um Hilfe bitten.
Bei gravierenden Problemen wird in diesem Fall vielleicht auch Hilfe in Anspruch genommen (siehe Punkt Mobbing).
Mobbing
Schüler*innen wie Eltern müssen die Gewissheit eines absoluten Vertrauensschutzes haben. Eine Bearbeitung von Mobbingfällen wird immer mit den betroffenen Schüler*innen abgesprochen. Eltern von Mobbing be-troffenen Schülerin*innen sowie auch diese selbst können sich an die Klassenlehrer*innen oder Lehrer*innen ihres Vertrauens wenden. In solchen Fällen wird in der Regel mit den betroffenen Klassen gearbeitet. Unterstützung bekommt die Schule hierbei durch Kooperation mit dem Friedensbüro und anderen Fachkräften im Bereich gewaltfreie Kommunikation bzw. durch Supervision der Lehrkräfte.
